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   VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11   

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https://dejure.org/2011,14863
VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11 (https://dejure.org/2011,14863)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2011 - VfGBbg 3/11 (https://dejure.org/2011,14863)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 (https://dejure.org/2011,14863)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11
    Es handelt sich damit um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 14. August 2007, - 2 BvR 1246/07 - Ls. in NJW 2007, 3563).

    Der damit drohende Nachteil der Wiederholung der Hauptverhandlung genügt für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit der Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz zu begründen (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 14. August 2007, a. a. O., vom 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 - und vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 - jeweils zitiert nach juris).

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 63/07

    Anforderungen an die Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO; Berücksichtigung offener

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11
    Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Würdigung aller Umstände das Vorliegen eines schwerwiegenden Falles ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag (Beschluss vom 15. Januar 2009, a. a. O.).

  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11
    Der damit drohende Nachteil der Wiederholung der Hauptverhandlung genügt für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit der Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz zu begründen (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 14. August 2007, a. a. O., vom 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 - und vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11
    Der damit drohende Nachteil der Wiederholung der Hauptverhandlung genügt für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit der Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz zu begründen (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 14. August 2007, a. a. O., vom 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 - und vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11
    Die isolierte Anfechtung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später gar nicht oder nicht vollständig beheben lässt (vgl. BVerfGE 101, 106, 120 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11
    Das in § 45 Abs. 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt aber von einem Beschwerdeführer, dass dieser alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende getan hat, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder von vornherein zu verhindern; vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar ist es, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 - vom.
  • VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)

    Beim Beweisbeschluss handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, deren isolierte Anfechtung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, 681).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11

    Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im

    Danach sind Zwischenentscheidungen, die das Verfahren nicht beenden, mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar, wenn die Rechtsverletzung in zumutbarer Weise mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (Beschluss vom 18. März 2011, - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

    Danach sind Zwischenentscheidungen, die das Verfahren nicht beenden, mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar, wenn die Rechtsverletzung in zumutbarer Weise mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden könnte (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11

    International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der

    Danach sind Zwischenentscheidungen, die das Verfahren nicht beenden, mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar, wenn die Rechtsverletzung in zumutbarer Weise mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (Beschluss vom 18. März 2011, - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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